Aufgaben und Befugnisse im Property Management

Die Hausverwaltung oder auch das Property Management beschäftigt sich mit der kaufmännischen und technischen Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder auch Gewerbeobjekten. Nachgewiesen wurde der Beruf des Verwalters schon vor mehr als 2000 Jahren, als sich Seneca in einem Brief an Lucilius über die Kosten für ein vom Einsturz bedrohtes Haus beschwerte, und sein Verwalter ihm sagte, dass es nicht seine Schuld sei, das Landhaus sei alt, obwohl er alles unternehme. 1978 wurde in München der Verband der Hausverwalter gegründet und 1984 wurde erstmals eine Verwalter-Franchise-Organisation gegründet, deren Leistungskatalog für die Verwaltungsaufgaben heute noch zum allgemeinen Standard gehört.

So bietet man Property Manager Leistungen an

Für die Gründung einer Firma im Bereich Hausverwaltung ist in Deutschland keine Qualifikation vorgeschrieben. Eine Gewerbeanmeldung genügt, wobei zu beachten ist, das die selbstständige Tätigkeit als Verwalter zur Vermögensverwaltung gehört, die kein Gewerbe ist. Seit 1994 kann man einen staatlichen Fernlehrgang absolvieren, der eine Verwalter Ausbildung bzw. Qualifizierung mit einem klaren Leistungsspektrum ermöglicht. In den USA dagegen wird in den meisten Staaten eine Zulassung als Immobilienmakler für das Property Management gefordert. Neben der reinen Verwaltung bietet das Property Management auch einen Hausmeisterservice an. Das sogenannte Gebäudemanagement oder auch Facility-Management bietet typische Dienstleistungen, wie Treppenhausreinigung, Gartenarbeiten und kleinere Reparaturen an. Für ihre Dienstleitungen erhalten die Hausverwaltungen ein Honorar, das auf die einzelnen Wohneinheiten, als Fixbetrag oder als prozentuale Beteiligung, berechnet wird. Ist im verwalteten Haus Leerstand zu verzeichnen, wird dieser gesondert berechnet, als Kosten des Eigentümers. Diese Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Rechte und Pflichten

Die Hausverwaltung ist berechtigt und verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, wobei die Festsetzung der Hausordnung die Sache der Eigentümerversammlung ist. Beschließt die Eigentümerversammlung zum Beispiel, dass Hunde und Katzen im Haus unerwünscht sind, so ist die Hausverwaltung mit der Überwachung der Einhaltung dieser in der Hausordnung festgelegten Vorgabe beauftragt.

November 25, 2010 Post Under Allgemein

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